Wer eine Kur beantragen möchte, sollte schon im Vorfeld mit einer Ablehnung rechnen. Allerdings kann man auch einen Widerspruch einlegen und eine neutrale Untersuchung in Anspruch nehmen.
Wer eine Kur beantragen möchte, kann sich bei seiner Krankenkasse über alle Zuzahlungssatzungen und geltenden Regelungen informieren. Über die Krankenkasse sind auch die benötigten Antragsformulare erhältlich, welche von den jeweiligen Ärzten ausgefüllt werden müssen. Zudem informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder auch in allen Zuständigkeitsfragen und vermeidet so bürokratische Formfehler und schriftliche Lücken im Kurantrag. Damit eine Kurmaßnahme auch bewilligt wird, benötigt der Sozialleistungsträger eine amtliche Begutachtung über die Notwendigkeit des Heilverfahrens. Oftmals reicht ein ausführlicher Bericht des jeweiligen Hausarztes. In einigen Fällen werden Kurbeantragende aber auch von einem medizinischen Dienst oder von einem Amtsarzt untersucht. In der Regel begutachten die neutralen ärztlichen Einrichtungen nur die Krankenakten mit der Auflistung der jeweiligen Krankheitsgeschichte des Patienten.
Heutzutage werden allerdings immer mehr Kuranträge von den Sozialleistungsträgern abgelehnt. Wird der bestätigte Antrag des Hausarztes nicht bewilligt, so können die Patienten auch Widerspruch einlegen, worauf eine persönliche Begutachtung durch einen neutralen ärztlichen Dienst erfolgt. In den meisten Fällen werden Anträge auf Beihilfe bewilligt, die in einem örtlich entfernten Heilbad erfolgen sollen. Besonders Patienten mit psychosozialen Problemen erhalten durch den neutralen Dienst eine anschließende Zusage.
Möchte der Patient ohne ärztliche Empfehlung eine Kur beantragen, so kann er grundsätzlich alle gängigen Kurmaßnahmen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Patienten, die jedoch über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert sind, haben in mehrjährigen Abständen einen Anspruch auf eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme. Diese ist über die staatlichen Beihilfe sowie über die Renten-und Krankenversicherung genau geregelt. In diesem Fall brauchen die Patienten nur einen niedrigen Selbstbeteiligungsanteil zahlen. Auch die Kosten für die Verpflegung und die Unterkunft während eines Kuraufenthalts werden zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene erhalten hierbei täglich einen Zuschuss bis zu 13 Euro und Kleinkinder bis zu 21 Euro.
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